Es gibt vielfältige Gründe, den Wert Ihres Unternehmens zu ermitteln. Dies kann im Kontext der Nachfolgeplanung stehen, aber auch bei anderen Anlässen wie einer Rechtsformänderung, dem Ausscheiden eines Gesellschafters oder der Betriebsaufgabe. Neben der kostenpflichtigen Erstellung einer Unternehmensbewertung durch Berater oder Sachverständige gibt es jedoch auch zwei kostenfreie Möglichkeiten zur Wertermittlung.
Für Handwerksbetriebe steht der "AWH Bewertungsstandard für Handwerk und Mittelstand" zur Verfügung. Dieser Standard bietet drei verschiedene Wertermittlungsverfahren an, darunter die Zeitwertermittlung von Maschinen und Ausrüstungen, die Verkehrswertermittlung von Gewerbeimmobilien und die Unternehmenswertermittlung. Die Ergebnisse werden in ausführlichen Berichten zusammengefasst. Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammern können bei der jeweiligen Betriebsberatung diesen Service kostenfrei beauftragen. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich bei der Wertermittlung um einen Richtwert handelt, da keine vereidigten Sachverständigen an der Erstellung beteiligt sind. Außerdem ist diese Form der Bewertung nicht für private oder rechtliche Streitigkeiten wie Ehescheidungen gedacht.
Für Unternehmen aus Industrie und Handel empfehlen wir die Verwendung des KMUrechners. Dieses kostenlose Online-Tool ermöglicht es Verkäufern, Käufern und Beratern, den Wert eines bestimmten Unternehmens zu berechnen. Der KMUrechner verwendet die Ertragswertmethode aus der Betriebswirtschaftslehre, um den Wert zu ermitteln und berücksichtigt die Gewinne und individuellen Risikofaktoren des Unternehmens.
Auch wenn eine Unternehmensbewertung stets subjektiv gefärbt ist, können diese Angebote jedoch dabei helfen, den Wert eines Unternehmens möglichst neutral zu ermitteln. Generell liegt bei einer Nachfolgeplanung der Fokus auf den zu erwartenden zukünftigen Gewinnen, da diese entscheidend dafür sind, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung des zu leistenden Kapitaldienstes wirtschaftlich ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass es in der Praxis keinen absolut richtigen oder objektiven Unternehmenswert gibt, da dieser das Ergebnis von Angebot und Nachfrage ist und maßgeblich vom Verhandlungsgeschick von Verkäufer und Käufer beeinflusst wird. Für weitere Informationen und Details stehen Ihnen die Ansprechpartner der Kammern gerne zur Verfügung.