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Eine Frage der Rechtsform

 

Welche Herausforderungen das Coronavirus auch beim Thema Unternehmensnachfolge mit sich bringen kann, zeigt das Beispiel des Hotel Central in Bitterfeld. Hier geht es um die Frage, in welcher Rechtsform der Familienbetrieb weiter-geführt werden soll.

 

 

Wenn Carolin Krause in diesem Jahr das Hotel Central von ihren Eltern übernimmt, wird sie den Traditionsbetrieb mit Steakhaus nunmehr in dritter Generation weiterführen. Bisher war die 25-Jährige im Düsseldorfer Fünf-Sterne-Hotel Hyatt für Sales, Marketing & Entertainment verantwortlich. Aufgrund der Corona-bedingten Schließung der Abteilung im Frühjahr 2020 entschied sie sich zusammen mit ihrem Lebensgefährten Dustin Trappen, die Nachfolge schneller anzugehen als eigentlich geplant. „Mein Herz hat schon immer für die Hotellerie geschlagen“, sagt Krause, die jetzt mit viel Enthusiasmus loslegen will. Dadurch, dass sie den Familienbetrieb von der Pike auf kennt, muss sie keine Kaufpreisverhandlungen führen und keine Kredite beantragen. „Das Unternehmen bleibt in unserer Familie. Es wird nur betriebswirtschaftlich sauber und steuerlich klug übergeben“, betont Vater und Hotelinhaber Jörg Krause. Dass sich nun durch die Corona-Pandemie aber neue Fragen stellen, hätte so niemand gedacht. 

  

  

Mehr Sicherheit? 

„Mein Vater ist ein überzeugter Einzelunternehmer“, betont die Tochter. „Er ist in all den Jahren immer gut damit gefahren und hat exzellent gewirtschaftet. Aber wie und wann geht es für uns nach dem Lockdown weiter? Kommen die Gäste wieder? Kommen Touristen? Und können die Kapazitäten voll ausgeschöpft werden?“, spricht die künftige Hotelchefin über ihre Sorgen. „Im Hinblick auf mögliche Umsatzeinbrüche könnte uns gerade ein Haftungsausschluss mehr Sicherheit geben.“ Fakt ist: Als Einzelunternehmer haftet der Vater bislang mit all seinem Privatvermögen, auch mit der Immobilie. Günstiger wäre hier eine haftungsbeschränkte Rechtsform, etwa die einer GmbH. 

 

Für und Wider diskutiert

Bei einer Beratung durch Andreas Baer vom IHK-Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen hat die Familie das Für und Wider eines solchen Wechsels der Unternehmensform ausgiebig diskutiert. Hotel- und Gastronomiebetrieb könnten künftig als eigenständige GmbHs laufen. Das Haftungsrisiko wäre dann überschaubar, die Immobilie geschützt. Aber es gibt auch Nachteile. „Als GmbH ist man grundsätzlich transparenter, was die Geschäftsprozesse angeht“, sagt Carolin Krause. Neben dem Handelsregistereintrag erfordere die Unternehmensführung einer GmbH durch die Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht auch mehr Sorgfalt und die Bereitschaft, Zeit in administrative Aufgaben zu investieren. Zwei GmbHs bedeuten zugleich zwei Buchhaltungen, zwei Jahresabschlüsse und höhere Steuerberatungskosten“, sagt die Betriebswirtin, die dennoch mit der „GmbH-Sicherheit“ liebäugelt. Derzeit tagt der Familienrat noch. Auch durch die Corona-Pause wolle man nichts übers Knie brechen. Die Entscheidung steht aber demnächst an – spätestens im Sommer soll die Geschäftsübergabe stattfinden. 

 

 Bild und Text von Michael Deutsch

 

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