[Beratung:
Auch erfahrene und erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen Beratung, um ihre Nachfolge zu regeln. Der Generationswechsel in einem Unternehmen ist für alle Beteiligten ein markanter Lebenseinschnitt. Zwar wünschen sich alle einen harmonischen Wechsel. Aber angesichts der unterschiedlichen Interessen treten in der Zeit des Unternehmensübergangs erfahrungsgemäß immer wieder Konflikte auf. Es gibt also gute Gründe dafür, sich beraten zu lassen.
Werden Konflikte nicht ausgetragen und verschleppt, so kann sich dies deutlich nachteilig auf die Kommunikation und die Arbeit im Unternehmen auswirken und zu Lasten der Arbeitsatmosphäre und Produktivität gehen. «
Wer hilft wie?
Psychologische Unternehmens- und Organisationsberater/innen
Sie stehen zur Verfügung bei Entwicklungs- und Veränderungsprozessen und Änderungen in der Organisation, die nachhaltige Auswirkungen auf die Mitarbeiterschaft hat.
Moderatoren
Die Moderation von Gesprächen zwischen allen Beteiligten bietet sich u.a. an, um
- mögliche Konflikte, die die Abwicklung der Nachfolge behindern oder verzögern könnten, frühzeitig zu erkennen,
- einen geeigneten Nachfolger auszuwählen,
- den Zeitpunkt der Unternehmensübertragung zu klären
Damit die Ergebnisse nach dem Workshop weiter bearbeitet werden können, achten Sie bei der Auftragsvergabe darauf, dass von dem Moderator eine sorgfältige Nachbereitung vorgesehen ist, die klare Empfehlungen für das weitere Vorgehen beinhaltet. Dies kann z.B. im Rahmen eines Einzelcoachings geschehen. «
Coaches
Sowohl Übergeber als auch Übernehmer können einen Coach einsetzen, um ihre aktuellen Fragen und mögliche Blockaden zu bearbeiten. Bei einem Coaching ist je nach Problemstellung ein Zeitrahmen von zwei bis drei Stunden pro Woche sinnvoll. Nach fünf Wochen sollten Sie ggf. die Coachingverein-barung inhaltlich anpassen und weitere fünf Termine ins Auge fassen. Für ein Coaching ist - in Abhängigkeit des erreichten Fortschritts - ein Zeitraum von zwei Monaten bis zu einem Jahr einzuplanen.
Notare
Notare sind gesetzlich verpflichtet, unparteiisch zu beraten. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht sind sie in der Lage, einen Vertragsentwurf vorzugeben, der alle entscheidenden Punkte im jeweiligen individuellen Fall berücksichtigt und konkrete Lösungsvorschläge beinhaltet.
Quelle: www.nexxt-change.de
