NETZWERK : FÖRDERUNG 

[Beratungshilfeprogramm des Bundes:

Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen ab 1 Jahr nach der Gründung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse beantragen. Gefördert werden beim

Übergeber:

Allgemeine Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Durch die Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereitet, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt sowie im Zusammenhang damit Anleitungen zu ihrer Realisierung gegeben werden.

Förderkonditionen:

75 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen Bundesländern. Je Antragsteller/-in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro.

[Informationen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle »

[Ihr Ansprechpartner:

Weitere Informationen zu den Richtlinien erhalten Sie über die

 

Hotline Beratungsförderung des BAFA

(E-Mail: foerderung@bafa.bund.de)

Tel.: 06196-908-570

 

sowie bei der Bewilligungsbehörde:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: +49 (0)6196 908-0
Telefax: +49 (0)6196 908-800