NETZWERK : BERATUNG
[Notare:
Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge kommt dem Notar eine zentrale Rolle zu. Jeder Notar ist auch Kautelarjurist, dessen Schwerpunkt auf der Gestaltung von Erb- und Gesellschaftsverträgen liegt.
Er kann bei der Errichtung von Stiftungen beraten und umfassend (auch unter Einbeziehung ausländischer Rechtsordnungen) Nachfolgeplanungen entwerfen, dabei auf die Harmonisierung von erb- und gesellschaftsvertraglicher Regelung achten.
Der Notar hilft bei schwierigen und besonders wichtigen Rechtsgeschäften. Dabei ist er für eine juristisch exakte Formulierung verantwortlich und berät und belehrt zugleich über die rechtliche Tragweite der Erklärungen. Er klärt über Risiken auf bzw. vermeidet diese durch eine adäquate Gestaltung.
Bei einer Vielzahl bedeutender Rechtsgeschäfte ist die Mitwirkung des Notars im Interesse der Beteiligten gesetzlich vorgeschrieben, nicht nur bei Grundstücksgeschäften, sondern etwa auch bei vielen gesellschaftsrechtlichen, umwandlungsrechtlichen und erbrechtlichen Vorgängen. Dies ist der Grund, weshalb nahezu jede Unternehmensnachfolge früher oder später im Beurkundungsraum eines Notars landet.
Anders als ein Rechtsanwalt berät der Notar nie im Interesse nur einer Seite, sondern ist Träger eines öffentlichen Amtes und neutraler Sachwalter der Interessen aller Beteiligten. Dies ist gerade bei Unternehmensnachfolgen in Familienbetrieben bedeutsam. Hier gilt es, die Lebensfähigkeit des Unternehmens selbst zu sichern. Oft soll nicht nur ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen von ausscheidendem Unternehmer und Nachfolger herbeigeführt, sondern eine komplexe Lösung unter Einbeziehung abgefundener Erben und evtl. auch der Ehepartner gefunden werden.
Für viele gelungene Nachfolgen ist charakteristisch, dass langwierige Prozesse, die das Unternehmen lähmen und auch mit finanziellen Kosten belasten können, bereits im Vorfeld durch eine ausgleichende gestaltende Vorsorge beim Notar vermieden worden sind.
Zumeist herrscht weitgehend Unkenntnis über eine Besonderheit des geltenden Notarkostenrechts. Die rechtliche Beratung im Vorfeld wird mit der Beurkundungsgebühr abgegolten – also: Beratung inklusive!
Notare sind in vielen Orten in Sachsen-Anhalt zu finden; auch in Orten, in denen kein Amtsgericht besteht (Notarverzeichnis der Notarkammer Sachsen-Anhalt unter www.notarkammer-sachsen-anhalt.de ».
